Protestfall Pesch – 2010

Diese Seite dokumentiert den sogenannten „Protestfall Pesch“ aus dem Jahr 2010 in der Regionalliga Nordwest des Bayerischen Schachbundes. Er enthält den Bescheid des BSB, die Widersprüche von Prof. Dr. Werner Pesch und des TSV Bindlach-Aktionär sowie die abschließende Entscheidung des Bundesrechtsausschusses.
Der Vorfall
Am 28. Februar 2010 spielte TSV Bindlach-Aktionär II gegen Obernau. Während an Brett 8 noch gespielt wurde, äußerte Prof. Dr. Werner Pesch, dessen eigene Partie bereits beendet war, sinngemäß:
„Jetzt muss er nur noch a4 ziehen, dann ist es Remis.“
Die Bemerkung wurde von beiden Spielern an Brett 8 gehört. Anschließend entstand Unruhe im Turniersaal; die Obernauer Spielerin machte kurz darauf einen entscheidenden Fehler und verlor ihre Partie. Bindlach gewann den Mannschaftskampf mit 5:3.
Entscheidung des BSB-Präsidiums (10. März 2010)
Das Präsidium bewertete das Verhalten als grob unsportlich und verhängte:
- Abzug von 2 Mannschaftspunkten und 2 Brettpunkten für Bindlach II,
- Sperre von Prof. Dr. Pesch für die letzten beiden Runden,
- Geldbuße von 150 Euro gegen Prof. Dr. Pesch.
Die Widersprüche
Prof. Dr. Pesch
Prof. Pesch räumte den Vorfall ausdrücklich ein und bedauerte ihn, hielt die Sanktionen aber für rechtswidrig und unverhältnismäßig. Seine wesentlichen Argumente waren:
- Er habe nicht absichtlich einem Spieler vorgesagt, sondern zu einem Zuschauer gesprochen.
- Es habe bereits eine Verwarnung am Spielort gegeben.
- Das Präsidium habe Verfahrensvorschriften nicht eingehalten.
- Die Veröffentlichung seines Namens im Internet sei unzulässig gewesen.
- Die Mannschaft dürfe nicht für das Verhalten eines Zuschauers bzw. bereits fertig spielenden Spielers bestraft werden.
TSV Bindlach-Aktionär
Der Verein ergänzte unter anderem:
- Die Spielsituation sei im Bescheid teilweise falsch dargestellt.
- Die Äußerung sei geflüstert, nicht laut ausgesprochen worden.
- Der betroffene Zug sei ohnehin bereits beabsichtigt gewesen.
- Selbst bei einem Remis an Brett 8 hätte Bindlach den Mannschaftskampf gewonnen.
- Während des Wettkampfes sei kein Protest eingelegt worden; der Schiedsrichter habe den Vorfall bereits mit einer Verwarnung erledigt.
Entscheidung des Bundesrechtsausschusses (19. März 2010)
Der Bundesrechtsausschuss hob den gesamten Bescheid auf:
- Der Bescheid vom 10. März 2010 wurde vollständig aufgehoben.
- Der Bayerische Schachbund musste die Kosten tragen.
- Die Beschwerdegebühr wurde zurückerstattet.
Begründung des Bundesrechtsausschusses
Der Ausschuss stellte nicht fest, dass das Verhalten korrekt gewesen sei. Vielmehr sah er erhebliche rechtliche Mängel:
- Der 1. Spielleiter war für diese Art der Sanktion nicht zuständig.
- Die herangezogenen Satzungsbestimmungen passten nicht auf den Sachverhalt.
- Die FIDE-Regeln sehen für Zuschauerstörungen grundsätzlich Maßnahmen des Schiedsrichters (z. B. Verwarnung oder Saalverweis) vor.
- Die Sanktionen erschienen unverhältnismäßig.
- Die Annahme vorsätzlicher Unsportlichkeit sei durch die vorliegenden Aussagen nicht ausreichend belegt.
- Auch die Veröffentlichung des Bescheids im Internet wurde kritisch beurteilt.
Bedeutung des Falls
Der Fall gilt bis heute als einer der bekanntesten Rechtsfälle im bayerischen Mannschaftsschach. Bemerkenswert ist insbesondere:
- Das eigentliche Verhalten von Prof. Dr. Pesch wurde nicht als unproblematisch angesehen.
- Entscheidend war vielmehr, dass die verhängten Sanktionen auf einer rechtlich fehlerhaften Grundlage beruhten.
- Der Bundesrechtsausschuss hob deshalb den gesamten Bescheid auf, ohne das Verhalten selbst ausdrücklich zu billigen.
Der Vorgang ist außerdem ein interessantes Beispiel dafür, wie im Schachsport zwischen FIDE-Regeln am Brett und verbandsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen unterschieden wird.